Unterstützung
Sie können den Förderverein der Grundschule Schöne Aussicht unterstützen:
- durch Ihre Mitgliedschaft
- durch aktive Mitarbeit
- durch Anregungen und Ideen an den Vorstand: Kontaktformular
- durch Geld- und Sachspenden
- per Überweisung:
Online einkaufen und kostenlos Spenden für uns sammeln - Charity-Shoppen macht's möglich!
Liebe Eltern, liebe Lehrer/innen und liebe Freunde und Förderer,
mithilfe von Schulengel.de haben wir die Möglichkeit, ganz einfach und ohne zusätzliche Kosten, Gelder für unseren Förderverein zu sammeln.
Die Plattform Schulengel.de ist ein Spendennetzwerk, dem sich viele Online-Shops angeschlossen haben (OTTO, Ebay, JAKO-O, myToys, Expedia, booking.com u.v.a.). Diese Shops zahlen eine Prämie, wenn Sie beim nächsten Einkauf in Ihrem Lieblingsshop vorher über Schulengel.de gehen.
- Die Nutzung von Schulengel.de ist kostenfrei
- Der Einkauf kostet keinen Cent mehr
- Sie müssen sich nicht registrieren
Wir freuen uns sehr, wenn Sie bei Ihren Online- Einkäufen den Weg über Schulengel.de gehen und damit kostenlos Spenden für unsere Einrichtung sammeln. Spenden, die wir gut für die Förderung unserer Kinder gebrauchen können.
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Hinweis für Spender
Wenn Sie den Förderverein der Grundschule Schöne Aussicht e.V. mit einer Zuwendung unterstützen, die 200,- € nicht übersteigt, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung"), um die Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Für Spenden bis 200 Euro gilt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Ausreichend ist hier zum Beispiel ein Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug, aus dem die Spende hervorgeht. Bescheinigungen müssen nur auf Verlangen des Finanzamts eingereicht werden. Allerdings muss die Bescheinigung ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Und das Finanzamt kann verlangen, dass die Belege dennoch eingereicht werden müssen.
Der Betrag von 200 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.
Für Zuwendungen über 200,- € ist als Nachweis eine vom Förderverein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.
Kontakt für Zuwendungsbestätigung: Kontaktformular